Künftig soll es für zwei weitere Eingriffe einen Zweitmeinungsanspruch für gesetzlich Versicherte geben, berichtet das Ärzteblatt. Patientinnen und Patienten vor einer Implantation eines Defibrillators beziehungsweise Herzschrittmachers oder vor einer elektrophysiologischen Herzuntersuchung und dem Veröden von krankhaften Herzmuskelzellen (Ablation), sollen nach den Plänen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor dem Eingriff eine zweite ärztliche Meinung einholen können. Der G-BA rechnet Ende 2021 / Anfang 2022 mit dem Start des Leistungsanspruchs der Zweitmeinung für die beiden neu hinzugekommenen Eingriffe.
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via Orthopäde Berlin
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