Seit dem 3. Juli gelten Arzneimittelrezepte zulasten der GKV nur noch 28 Tage, statt wie bislang einen Monat. Die Frist, die schon für Hilfsmittel gilt, trifft nun auch Arzneimittel. Auch Wiederholung...
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via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend
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