Der BVMed warnt bei der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) vor einem nationalen Alleingang Deutschlands. Hintergrund ist, dass der Entwurf der deutschen Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) Inkontinenzprodukte mit in die Regelung einbezieht, obwohl Inkontinenzhilfen nicht wie beispielsweise Binden über die Toilette entsorgt werden können. Die BVMed-Forderung: Inkontinenzprodukte müssen als Medizinprodukte aus der Regelung herausgenommen werden. Die Verordnung wird am 7. Mai 2021 im Bundesrat behandelt.
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via Orthopäde Berlin
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