GKV-Versicherte müssen beim Arzt und in der Apotheke grundsätzlich nicht in Vorleistung gehen, wenn sie Leistungen erhalten, die das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch regelt. Es gilt das Sachleistungsprin...
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via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend
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