Nicht vergessen: Die Apotheken müssen auch die Masken-Informationsschreiben der Krankenkassen an Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II, die sie im Februar beliefert haben, zum Monatsende abrechnen. ...
from DAZ.online Tagesnews https://ift.tt/3bE5ADe
via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen