Donnerstag, 26. November 2020

Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker / Informationen der Institutionen und Behörden: BfArM: Propofol-haltige Arzneimittel: Abweichung von der Zulassung befristet erlaubt

Ergänzung der AMK vom 26. November 2020: Das BfArM hat mittels Bescheid die Ausnahme zur weiteren Sicherstellung der Versorgung mit Propofol-haltigen Arzneimitteln bis zum 31.03.2021 verlängert.

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via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend

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