Dienstag, 13. Oktober 2020

Neue Ausnahmevereinbarung mit GKV-Spitzenverband: Pseudoarztnummer auf BtM- und T-Entlassrezepten bis März 2021 zulässig

Bis zum 31. März 2021 dürfen die Apotheken BtM- und T-Entlassrezepte abrechnen, die nur eine Pseudoarztnummer anstelle einer individuellen Arztnummer tragen. Einzelne Apothekerverbände haben auf eine ...

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via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend

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