Freitag, 12. Juni 2020

Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker / Informationen der Institutionen und Behörden: BfArM: Propofol-haltige Arzneimittel: Abweichung von der Zulassung befristet erlaubt

AMK / Das BfArM hat, befristet bis zum 31. Dezember 2020, Abweichungen von den Zulassungen für Propofol-haltige Arzneimittel durch Abfüllung in 100-ml-Durchstechflaschen erlaubt. Die am 27. Mai 2020 i...

from DAZ.online Tagesnews https://ift.tt/2UwhEyz
via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen