Seit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 22. April können Apotheken 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Lieferort und Tag für den Botendienst abrechnen. Seit Ende vergangene...
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via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend
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