Montag, 18. Mai 2020

Hanseatisches Oberlandesgericht: Opiumtinktur im Versandgefäß ist kein Fertigarzneimittel

Opiumtinktur, die in einem Versandgefäß zu Rezepturzwecken an Apotheken geliefert wird, ist kein Fertigarzneimittel. Dies hatte im Mai 2019 bereits das Landgericht Hamburg entschieden. Nun wurde die B...

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via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend

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