Freitag, 24. April 2020

BMG-Eilverordnung: Welche Sonderregeln gelten bei der Substitutionstherapie?

Neben einer Vergütung für den Botendienst und mehr Spielraum für Apotheken beim Austausch nicht vorrätiger und nicht lieferfähiger Arzneimittel sieht die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung a...

from DAZ.online Tagesnews https://ift.tt/2Vwtutg
via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen