Seit dem 1. März dürfen Ärzte Mehrfachverordnungen für chronisch Kranke ausstellen, die in der Apotheke bis zu viermal beliefert werden können – zumindest theoretisch. Denn praktisch sind die Abrechnu...
from DAZ.online Tagesnews https://ift.tt/2Tk0pAe
via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen