Montag, 13. Januar 2020

Für die Befreiung: TK: Zuzahlungsquittungen müssen personalisiert sein

Müssen Belege über in der Apotheke geleistete Zuzahlungen, die Patienten bei ihrer Kasse einreichen, um sich von Zuzahlung befreien zu lassen, mit dem Namen des Versicherten versehen sein oder nicht? ...

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via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend

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