Donnerstag, 12. Dezember 2019

Gerichtsurteil: Retouren aus der Apotheke müssen nicht an den liefernden Großhändler zurück

Darf ein pharmazeutischer Großhändler nur Arzneimittel von Apotheken zurücknehmen, die diese auch bei ihm erworben haben? Oder kann er auch Retouren annehmen, die sein Kunde zuvor – möglicherweise gün...

from DAZ.online Tagesnews https://ift.tt/34cEo8H
via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen