Donnerstag, 29. August 2019

Teile des TSVG treten in Kraft: „PrEP“ ab dem 1. September erstattungsfähig

Am kommenden Sonntag, dem 1. September, treten weitere Teile des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) in Kraft, das der Bundestag im März beschlossen hatte. Dazu gehört die Neuregelung, dass ...

from DAZ.online Tagesnews https://ift.tt/32aJgdL
via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen