Dienstag, 27. August 2019

Folgen des BGH-Urteils: Kalender und Taschentücher haben als Werbegaben nicht ausgedient

Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Apotheken-Zuwendungen rigoros entschieden: Bei der Abgabe preisgebundener Arzneimittel verstößt jegliche noch so geringwertige Zugabe gegen das Zuwendungsverbot des...

from DAZ.online Tagesnews https://ift.tt/342gOMY
via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen