Mittwoch, 10. Juli 2019

Verwaltungsgericht Chemnitz: Abspracheverbot gilt auch in der Palliativversorgung

Das Recht der Patienten, ihre Apotheke frei zu wählen ist ein Grundpfeiler in unserer Arzneimittelversorgung. Apotheken und Ärzte dürfen daher grundsätzlich keine Absprachen treffen, in denen es etwa ...

from DAZ.online Tagesnews https://ift.tt/30lCeC6
via Sportmedizin und Orthopädie Charlottenburg/Westend

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen